Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Omy Group
König Str. 38
47051 Duisburg
Deutschland
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen der Omy Group und ihren Kunden abgeschlossen werden. Sie betreffen sämtliche Dienstleistungen, insbesondere Umzüge, Transporte, Lagerungen, Entrümpelungen und sonstige Serviceleistungen.
1.2 Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, die Omy Group stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2. Vertragsabschluss
2.1 Der Vertrag kommt durch die Annahme des Angebots der Omy Group durch den Kunden zustande. Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
2.2 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform.
3. Beauftragung weiterer Frachtführer
Die Omy Group ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen weitere Frachtführer oder Subunternehmer einzusetzen. Sie haftet jedoch für deren sorgfältige Auswahl und Instruktion.
4. Leistungen und Zusatzleistungen
4.1 Die Omy Group führt die vereinbarten Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Möbelspediteurs durch.
4.2 Besondere Leistungen, die bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar waren oder die der Kunde nachträglich wünscht, sind zusätzlich zu vergüten. Dies gilt insbesondere für Mehrleistungen aufgrund unvollständiger oder unzutreffender Angaben des Kunden.
4.3 Zu den Zusatzleistungen gehören beispielsweise:
- Demontage und Montage von Möbeln, Küchen, Lampen
- Verpackungsservice für Umzugsgut
- Einrichtung von Halteverbotszonen
- Gestellung von Spezialgeräten wie Möbelliften
- Einlagerung von Umzugsgut
- Entsorgung und Entrümpelung
5. Pflichten des Kunden
5.1 Transportsicherungen
Der Kunde ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile an empfindlichen Geräten (z. B. Waschmaschinen, Fernsehgeräten, HiFi-Anlagen, Computern) fachgerecht sichern zu lassen. Die Omy Group ist nicht verpflichtet, diese Transportsicherungen zu überprüfen.
5.2 Gefährliches Umzugsgut
Der Kunde hat die Omy Group rechtzeitig über gefährliches Umzugsgut (z. B. entzündliche, explosive, ätzende Stoffe) zu informieren und die Art der Gefahr sowie die zu ergreifenden Vorsichtsmaßnahmen mitzuteilen.
5.3 Nachprüfung
Der Kunde ist verpflichtet, bei Abholung und Ablieferung des Umzugsgutes zu prüfen, dass keine Gegenstände irrtümlich mitgenommen oder zurückgelassen werden.
5.4 Mitwirkungspflichten
Der Kunde hat alle notwendigen Vorbereitungen zu treffen, damit die Omy Group ihre Leistungen erbringen kann. Dazu gehört insbesondere, dass Zugänge frei sind und keine Behinderungen vorliegen.
6. Elektro- und Installationsarbeiten
Die Mitarbeiter der Omy Group sind, sofern nicht ausdrücklich vereinbart, nicht berechtigt, Elektro-, Gas-, Dübel- oder sonstige Installationsarbeiten durchzuführen.
7. Zahlung und Fälligkeit
7.1 Der Rechnungsbetrag ist bei Inlandstransporten unmittelbar nach Beendigung der Entladung, bei Auslandstransporten vor Beginn der Verladung fällig.
7.2 Zahlungen sind in bar oder per vereinbartem Zahlungsmittel zu leisten. Barauslagen in ausländischer Währung werden zum aktuellen Wechselkurs abgerechnet.
7.3 Kommt der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, ist die Omy Group berechtigt, das Umzugsgut zurückzubehalten oder auf Kosten des Kunden einzulagern (§ 419 HGB).
8. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
Eine Aufrechnung gegen Forderungen der Omy Group ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Dem Kunden stehen Zurückbehaltungsrechte nur zu, soweit sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
9. Abtretung
Die Omy Group ist auf Verlangen des Ersatzberechtigten verpflichtet, die ihr aus einem abgeschlossenen Versicherungsvertrag zustehenden Rechte an den Ersatzberechtigten abzutreten.
10. Trinkgelder
Trinkgelder sind freiwillige Leistungen des Kunden und nicht auf die Rechnung anrechenbar.
11. Erstattung der Umzugskosten
Hat der Kunde gegenüber Dritten (z. B. Arbeitgeber, Behörden) Anspruch auf Erstattung von Umzugskosten, weist er diese an, Zahlungen direkt an die Omy Group zu leisten.
12. Lagerung
12.1 Im Falle einer Einlagerung gelten die Allgemeinen Lagerbedingungen des Deutschen Möbeltransports (ALB), die dem Kunden auf Verlangen zur Verfügung gestellt werden.
12.2 Die Omy Group haftet für die sachgerechte Lagerung des Gutes gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
13. Haftung und Haftungsbeschränkungen
13.1 Haftungsgrundsätze
Die Omy Group haftet für Schäden, die durch Verlust oder Beschädigung des Umzugsgutes in der Zeit von der Übernahme bis zur Ablieferung entstehen, nach den Bestimmungen des HGB (§§ 425 ff.).
13.2 Haftungshöchstbetrag
Die Haftung ist auf EUR 620,- je Kubikmeter Laderaum beschränkt, der zur Erfüllung des Vertrags benötigt wird.
13.3 Haftungsausschluss
Die Omy Group ist von der Haftung befreit, wenn der Schaden auf Umständen beruht, die sie auch bei größter Sorgfalt nicht vermeiden und deren Folgen sie nicht abwenden konnte (unabwendbares Ereignis).
13.4 Besondere Haftungsausschlussgründe
Die Haftung entfällt insbesondere bei:
- Beförderung von Edelmetallen, Juwelen, Geld, Wertpapieren ohne besondere Vereinbarung
- Ungenügender Verpackung oder Kennzeichnung durch den Kunden
- Eigenem Behandeln, Verladen oder Entladen des Gutes durch den Kunden
- Beförderung von nicht von der Omy Group verpacktem Gut in Behältern
- Verladen oder Entladen von Gut, dessen Größe oder Gewicht den örtlichen Gegebenheiten nicht entspricht
- Beförderung lebender Tiere oder Pflanzen ohne besondere Vereinbarung
- Natürlicher oder mangelhafter Beschaffenheit des Gutes (z. B. Verderblichkeit, Bruchanfälligkeit)
13.5 Wegfall der Haftungsbeschränkungen
Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der Omy Group oder ihrer Erfüllungsgehilfen.
14. Transportversicherung
14.1 Die Omy Group weist den Kunden auf die Möglichkeit hin, eine weitergehende Transportversicherung abzuschließen. Die Kosten hierfür trägt der Kunde.
14.2 Auf Wunsch des Kunden vermittelt die Omy Group den Abschluss einer solchen Versicherung.
15. Schadensanzeige und -dokumentation
15.1 Sofortige Prüfung vor Verlassen des Objektes
Der Kunde ist verpflichtet, das Umzugsgut sowohl an der Auszugs- als auch an der Einzugsadresse unmittelbar und vollständig zu prüfen – und zwar bevor er das jeweilige Objekt verlässt. Sämtliche Schäden, gleich ob offensichtliche oder potenziell verdeckte, sind in Anwesenheit eines Mitarbeiters der Omy Group sofort und lückenlos schriftlich zu dokumentieren.
15.2 Dokumentationspflicht an beiden Adressen
- Auszugsadresse: Alle bereits vorhandenen Schäden müssen unmittelbar bei Übergabe des Umzugsgutes an einen Mitarbeiter der Omy Group dokumentiert und von diesem bestätigt werden.
- Einzugsadresse: Vor Abschluss der Ablieferung ist das Umzugsgut gemeinsam mit einem Mitarbeiter der Omy Group nochmals zu prüfen. Alle festgestellten Schäden sind sofort, noch vor Verlassen des Objektes, schriftlich festzuhalten.
15.3 Verzicht auf Nachmeldefrist
Es wird ausdrücklich auf jegliche nachträgliche Meldung von verdeckten Schäden verzichtet. Der Kunde verzichtet somit auf sämtliche Ansprüche auf Schadensersatz, sofern zum Zeitpunkt der Übergabe und Ablieferung nicht sämtliche Mängel und Schäden vollständig und ordnungsgemäß dokumentiert wurden.
15.4 Verfahren bei Differenzen
Sollten nachträglich Meinungsverschiedenheiten über den Zustand des Umzugsgutes auftreten, wird ein unabhängiger Gutachter hinzugezogen – jedoch nur, sofern die ordnungsgemäße Dokumentation gemäß 15.1 und 15.2 durchgeführt wurde. Ohne diese Vorab-Dokumentation sind nachträgliche Schadensansprüche ausgeschlossen.
16. Rücktritt und Kündigung
16.1 Rücktritt durch den Kunden
Der Kunde kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Erfolgt der Rücktritt weniger als 14 Tage vor dem vereinbarten Termin, ist die Omy Group berechtigt, eine angemessene Entschädigung zu verlangen:
- 14 bis 7 Tage vorher: 25 % des vereinbarten Entgelts
- 7 bis 1 Tag vorher: 50 % des vereinbarten Entgelts
- Am Tag des Umzugs: 75 % des vereinbarten Entgelts
16.2 Kündigung durch die Omy Group
Die Omy Group kann den Vertrag kündigen, wenn der Kunde gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt oder sich die Durchführung des Vertrags aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, als unmöglich erweist.
17. Datenschutz
17.1 Die Omy Group erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
17.2 Weitere Informationen können der Datenschutzerklärung auf unserer Website entnommen werden.
18. Gerichtsstand und Rechtswahl
18.1 Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist der Sitz der Omy Group maßgeblich, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
18.2 Rechtswahl
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
19. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
20. Änderungen der AGB
Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
21. Schlussbestimmungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten am 01.01.2025 in Kraft und gelten für alle ab diesem Datum abgeschlossenen Verträge.
22. Haftpflicht- und Gebäudeschäden
22.1 Schäden an Gebäuden, Einrichtungen oder sonstigen Objekten (z. B. Türen, Wände, Treppenhäuser, Böden) sind unverzüglich und schriftlich spätestens am Tag des Umzugs gegenüber der Omy Group anzuzeigen. Wird die festgelegte Prüf- und Dokumentationsprozedur nicht eingehalten, besteht kein Anspruch auf Ersatz.
22.2 Die Omy Group haftet ausschließlich nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und dieser AGB. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
23. Erfüllungsort
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz der Omy Group.
24. Versicherungsnachweis
Die Omy Group verfügt über eine gültige Haftpflicht- und Transportversicherung. Der Versicherungsnachweis kann auf Wunsch eingesehen werden.
25. Entsorgung von Verpackungsmaterial
Sofern nicht anders vereinbart, ist der Kunde für die Entsorgung von Verpackungsmaterial verantwortlich.
26. Teilweise Unwirksamkeit
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein, berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.
27. Kommunikation
Änderungen, Ergänzungen oder Mitteilungen bedürfen der Schriftform. E-Mails gelten als schriftliche Form.
28. Datenschutz und Vertraulichkeit
Die Omy Group behandelt alle Daten des Kunden vertraulich und verwendet sie ausschließlich zur Vertragsabwicklung.
29. Online-Streitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die unter https://ec.europa.eu/consumers/odr zu finden ist. Die Omy Group ist jedoch nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
30. Zusätzliche Kosten, Transportanpassungen und Mehrtagesarbeiten
30.1 Erhöhte Aufwandskosten
Der Preis bei der Omy Group ist fest und wird vorab verbindlich vereinbart. Sollte sich jedoch herausstellen, dass der tatsächliche Arbeitsaufwand oder Ressourcenbedarf wesentlich höher ist als ursprünglich geschätzt – beispielsweise durch falsche oder unvollständige Angaben des Kunden – ist eine nachträgliche Anpassung des Leistungsumfangs erforderlich. In solchen Fällen wird die Omy Group alternative Lösungen vorschlagen, wobei keine versteckten oder nachträglichen Kosten ohne vorherige Absprache entstehen.
30.2 Unzureichende Transportmittel
Die Omy Group stellt die Transportmittel gemäß der im Angebot festgelegten Planung bereit. Falls sich während der Durchführung zeigt, dass aufgrund unzureichender oder fehlerhafter Angaben des Kunden zusätzliche Transportmittel erforderlich sind, hat der Kunde die Wahl:
- Die Bereitstellung weiterer Fahrzeuge und Fahrer gegen gesonderte Vereinbarung zu beauftragen.
- Die nicht transportierbaren Gegenstände eigenständig zu befördern.
30.3 Mehrtägige Ausführung
Die Omy Group plant die Ausführung der Arbeiten so, dass sie innerhalb des vereinbarten Zeitraums abgeschlossen werden. Sollte sich jedoch aufgrund nicht vorhersehbarer Umstände auf Kundenseite – beispielsweise durch fehlende Zugangsmöglichkeiten oder Verzögerungen bei der Bereitstellung von Räumlichkeiten – eine mehrtägige Ausführung als erforderlich erweisen, können zusätzliche Kosten anfallen. Diese werden dem Kunden vorab mitgeteilt und nur bei ausdrücklicher Zustimmung in Rechnung gestellt.
31. Haftungsinformationen gemäß § 451g HGB
Anwendungsbereich:
Die Omy Group haftet nach dem Umzugsvertrag und den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches (HGB). Diese Haftungsgrundsätze gelten auch für internationale Transporte, selbst wenn verschiedene Transportmittel eingesetzt werden.
Haftungshöchstbetrag:
Die Haftung ist auf EUR 620,- je Kubikmeter Laderaum begrenzt, der zur Erfüllung des Vertrags benötigt wird.
Wertersatz:
Bei Verlust ersetzt die Omy Group den Wert des Gutes am Ort und zur Zeit der Übernahme. Bei Beschädigung wird der Minderwert ersetzt. Maßgeblich ist der Marktpreis.
Haftungsausschluss:
Die Omy Group ist von der Haftung befreit, soweit der Schaden auf Umständen beruht, die sie auch bei größter Sorgfalt nicht vermeiden konnte.
Besondere Haftungsausschlussgründe:
Die Omy Group haftet nicht für Schäden, die zurückzuführen sind auf:
- Beförderung von wertvollen Gegenständen ohne besondere Vereinbarung
- Ungenügende Verpackung durch den Kunden
- Eigenes Behandeln oder Verladen durch den Kunden
- Beförderung von nicht verpacktem Gut
- Verladen oder Entladen unter erschwerten Bedingungen, die dem Kunden bekannt sind
- Beförderung lebender Tiere oder Pflanzen ohne besondere Vereinbarung
- Natürliche Beschaffenheit des Gutes (z. B. Verderblichkeit, Brüchigkeit)
Haftung für Mitarbeiter:
Mitarbeiter der Omy Group können sich ebenfalls auf die Haftungsbeschränkungen berufen, sofern sie nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.
Ausführender Frachtführer:
Setzt die Omy Group Dritte zur Durchführung des Umzugs ein, haften diese im gleichen Umfang. Die Omy Group und der Dritte haften als Gesamtschuldner.
Haftungsvereinbarung:
Der Kunde hat die Möglichkeit, gegen Entgelt eine höhere Haftung zu vereinbaren.
Transportversicherung:
Die Omy Group weist den Kunden auf die Möglichkeit hin, eine Transportversicherung abzuschließen.
Schadensanzeige:
Um Ansprüche geltend machen zu können, sind folgende Fristen zu beachten:
- Offensichtliche Schäden: Bei Ablieferung oder spätestens am folgenden Tag anzeigen (unter Einhaltung der in Ziffer 15 festgelegten Prüf- und Dokumentationsprozedur).
- Verdeckte Schäden: Werden nicht separat berücksichtigt, da sämtliche Mängel unmittelbar vor Verlassen des Objektes zu dokumentieren sind.
- Lieferfristüberschreitungen: Innerhalb von 21 Tagen nach Ablieferung anzeigen.
Die Anzeige muss spezifiziert, schriftlich und unter Vorlage der von den Mitarbeitern der Omy Group ausgestellten Dokumentation erfolgen.
Verjährung:
Alle Ansprüche gegen die Omy Group verjähren in einem Jahr. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.
Stand: 01.01.2025